Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Geltungsbereich

Fa.Ropero Monge bietet die Vermietung eines Kfz-Stellplatzes auf dem von ihr betriebenen Parkplatz und einen Shuttle-Service zum FJS-Flughafen München MUC und zurück an. Hierfür gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Einfahren auf unserem Parkgelände erklärt sich der Mieter mit seinem Einverständnis und der Geltung der vorliegenden AGB`s, die er zur Kenntnis genommen hat Fa.Ropero Monge übernimmt keine besondere Fürsorgepflichten oder Obhut für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
Gegenteilige Regelungen gelten als ausgeschlossen. Mit dem verlassen des Parkgelände endet der Vertrag.

2.    Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch:
a)    sonstige Buchung via Internet (e-mail oder Homepage) mit Rückbestätigung

3.    Wiederrufsrecht

Der Vertrag kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang dieser AGB auch ohne Begründung in Textform widerrufen werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Wiederruf ist zu richten an:
Parkservice Fa.Ropero Monge Eichenstrasse 72 D-85445 Schwaig / Oberding buchung@parkservice-bayern.de

4.    Vertragsinhalt

Vereinbart wird ausschließlich die Vermietung eines unbestimmten Stellplatzes oder Carport für den bestellten und bestätigten Zeitraum sowie die Beförderung der Fahrzeuginsassen und des mitgeführten Gepäcks zum FJS-Flughafen München und zurück. Aus organisatorischen Gründen behält sich Fa.Ropero Monge die Möglichkeit von Sammeltransporten vor, hierbei kann es zu einer Wartezeit von 15 bis 30 Minuten kommen. Zugelassen sind nur Personenwagen mit einer Gesamthöhe bis maximal 2,10 m und Länge bis 5,00 m. Befördert werden höchstens die Personen pro Fahrzeug die auf der Buchungsmaske als Personen mit angegeben sind, Verlängerungstage sind unabhängig vom Grund mit 5 € pro Parktag zusätzlich zu verrechnen (Bei Parkplätzen mit Valetservice 7 Euro). Jede weitere Person ist aufpreispflichtig 20EUR / pro Fahrt. Weiteres Gepäck (z.B. Surfbrett, Tauchausrüstung, Skier, Golfgepäck,Fahrräder usw.) sowie Übergewichte sind Aufpreispflichtig mit 15 Euro und auch nur mit vorheriger Absprache per Email erlaubt.  Sitzerhöhungen können gestellt werden. Alkoholisierte oder unter Rauschmittel stehende Personen werden aus Sicherheitsgründen unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nicht befördert.

5.    Rücktritt vom Vertrag

Eine Stornierung des Vertrages soll möglichst per E-Mail erfolgen. Bis 72Std. vor der vereinbarten Parkzeit wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,- € erhoben. Bis 48 Stunden vor der vereinbarten Parkzeit wird die Hälfte des vereinbarten Entgelts fällig (Ausgenommen bei folgenden Paketen: Fairparking, Aussenparkplatz, Standard Carport,). Im Übrigen verbleibt es bei dem vereinbarten Mietzins. Dem Kunden ist es jedoch unbenommen, Fa.Ropero Monge einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund (höhere Gewalt, Krankheit, Todesfall usw.) zu kündigen, bleibt unberührt. Der wichtige Grund ist dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
Für das Paket Park and fly ist keine Stornierung möglich.

6.Haftung und Schadensersatz

Fa.Raul Ropero Monge haftet für Schäden, die durch ihr Personal oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für Unfälle auf dem Betriebsgelände, die durch Fa.Raul Ropero Monge oder ihre Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, haftet Fa.Raul Ropero Monge im Rahmen ihrer Betriebshaftpflicht. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden, besteht keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des geparkten Kraftfahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z.B. Autoradio, Telefon, Navigationssystem, persönliche Wertgegenstände oder ähnlichem). Auch bei Schäden durch Immissionen Dritter, bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere oder äußere Unruhen oder elementare Naturkräfte (auch: Hagelschäden oder Marderbisse o.ä.) ist Fa.Raul Ropero Monge von jeder Art von Ansprüchen freigestellt. Etwaige Schäden oder berechtigte Schadensersatzansprüche gegen Fa.Raul Ropero Monge hat der Kunde unverzüglich noch vor dem Ausparken anzuzeigen. Fa.Raul Ropero Monge ist bemüht, den Kunden innerhalb der vereinbarten oder prognostizierten Zeit zum Flughafen München zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen München, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden, ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Schadensersatzansprüche durch Verzögerungen, die Fa.Raul Ropero Monge nicht zu vertreten hat (auch etwa durch unvorhersehbare Straßensperrungen und Verkehrsunfälle Dritter), insbesondere auch Schadensersatz für verpasste Termine oder Flüge, ist ausgeschlossen. Sollte durch das Kraftfahrzeug auf dem Betriebsgelände, an Fahrzeugen Dritter oder an Personen ein Schaden entstehen, so haftet der Kunde hierfür uneingeschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, ggf. eigene Ansprüche gegenüber Dritten oder Versicherungen an Fa.Raul Ropero Monge abzutreten, soweit diese ihrerseits bereits durch Dritte in Anspruch genommen wird..

 

7. Autoreinigung Valetservice-Tankservice- Carport Service

Fa.Ropero erbringt gegen gesonderten Auftrag die Dienstleistung der Innen- und/oder Außenreinigung des Fahrzeuges des Kunden. Fa.Ropero oder Ihre Erfüllungsgehilfen haften dabei nicht für Schäden an den Fahrzeugen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wird nicht gehaftet für a) Lack- und Glasschäden, die Ihren Ursprung in schadhaften Lack- und Glasstellen haben (z. B. Steinschlag, Abplatzungen, Kratzer, etc.); b) für lose oder nicht oder nicht mehr fachgerecht angebrachte Anbau- und/oder Zubehörteile; c) für bereits bei Auftragserteilung vorhandene Schäden am Fahrzeug; d) für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände und Zubehörteile. Der Kunde ist verpflichtet, Fa.Ropero über sämtlichen Beschädigungen am Fahrzeug sowie besondere Einbau- oder Fahrzeugteile oder andere Umstände die bei Ausführung der Arbeiten zu einer Beschädigung führen können, zu informieren. Über den Zustand des Fahrzeuges wird vor Ausführung der Arbeiten ein Zustandsprotokoll angefertigt. Soweit das Fahrzeug besonders stark verschmutzt ist, ist Fa.Ropero berechtigt, für die auftragsgemäße Reinigung auch Chemikalien einzusetzen. Der Kunde wird durch Fa.Ropero vor Beginn dieser Arbeiten informiert. Soweit der Kunde den Reinigungsarbeiten unter Chemikalieneinsatz zustimmt, haftet Fa.Ropero nicht für evtl. auftretende Farbverblassungen und Farbabweichungen nach Ausführung der Arbeiten. Für Beschädigungen an elektrischen oder elektronischen Bauteilen durch eindringende Feuchtigkeit übernimmt Fa.Ropero keine Haftung. Die erbrachten Leistungen stellen Dienstleistungen dar, d. h. ein bestimmter Reinigungserfolg wird durch Fa.Ropero nicht geschuldet.
Fa.Ropero haftet nicht für Schäden bei der Überführung des Fahrzeuges des Kunden zum Flughafen, es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Schäden müssen am Flughafen erfasst werden und mit Bildern dokumentiert werden und beim zuständigen Fahrer der das Auto überführt hat angeben.
Für Schäden die im nachhinein erfasst werden haften Fa. Ropero nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden am Leben, dem Körper oder der Gesundheit.
Fa.Ropero führt gegen gesonderten Auftrag die Betankung des Fahrzeuges des Kunden aus. Der Kunde hat die benötigte Kraftstoffart bei Beauftragung, jedoch spätestens bei der Übergabe des Fahrzeuges, mitzuteilen. Für Schäden die auf falscher oder nicht rechtzeitiger Information durch den Kunden beruhen, übernimmt Fa.Ropero keine Haftung. Fa.Ropero oder ihre Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden jeglicher Art, die durch, während oder im Zusammenhang mit dem Tankvorgang entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Fa.Ropero behält sich vor das Fahrzeug am Anreisetag oder am Rückreisetag aus Service und Rangiergründen das Fahrzeug außerhalb des Carports abzustellen.

9.    Pflichten des Mieters
Die Abflugs- und Ankunftszeit ist vom Mieter rechtzeitig, spätestens 24 Stunden vorher, bei Änderungen unverzüglich bekannt zu geben. Bei fehlerhafter Übermittlung besteht keine Haftung von Fa. Ropero Monge. Der Mieter sollte sich spätestens 3 Stunden vor der bekannten Abflugzeit auf dem Betriebsgelände von Fa. Ropero Monge einfinden, um Verzögerungen auszuschließen.
Auf dem Betriebsgelände von Fa.Ropero Monge gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Der Mieter sichert zu, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und haftpflichtversichert ist. Können entsprechende Papiere nicht vorgewiesen werden, ist Fa. Ropero Monge berechtigt, die Zufahrt auf das Betriebsgelände zu verweigern oder den Mieter von der Benutzung auszuschließen. Dem Mieter ist untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen durchzuführen, Öl oder andere Betriebsstoffe abzulassen oder Müll zu entsorgen. Soweit der Mieter Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt, ist Fa. Ropero Monge zur Ersatzvornahme berechtigt und dem Mieter entsprechende Beseitigungskosten aufzuerlegen.

10.    Vermieterpfandrecht
Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Parkzeit entfernt, verlängert sich der Mietvertrag nicht. § 545 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Fa. Ropero Monge ist jedoch berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, die den üblichen Entgelten für eine vereinbarte Nutzung entspricht. Fa. Ropero Monge ist berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Nutzers zu entfernen oder entfernen zu lassen. Wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag und seiner Beendigung steht Fa. Ropero Monge sowohl ein Vermieterpfandrecht als auch ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug und eventuell eingebrachten Gegenständen zu.

11.    Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die ihrem Sinngehalt am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nebenabreden, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderlaufen, bedürfen der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Schwaig/Oberding. Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird der Firmensitz von Fa. Ropero Monge als Gerichtsstand vereinbart. Diese Vereinbarung gilt auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

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3 Kommentare zu “Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Konjaev

    Akzeptiert

    5 Jahrenvor Antworten

  2. Helmut Weissenfeld

    angenommen

    6 Jahrenvor Antworten

    1

  3. Helmut Weissenfeld

    Akzeptiert

    6 Jahrenvor Antworten

    1

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