Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Geltungsbereich

Fa.Ropero Monge bietet die Vermietung eines Kfz-Stellplatzes auf dem von ihr betriebenen Parkplatz und einen Shuttle-Service zum FJS-Flughafen München MUC und zurück an. Hierfür gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Einfahren auf unserem Parkgelände erklärt sich der Mieter mit seinem Einverständnis und der Geltung der vorliegenden AGB`s, die er zur Kenntnis genommen hat Fa.Ropero Monge übernimmt keine besondere Fürsorgepflichten oder Obhut für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
Gegenteilige Regelungen gelten als ausgeschlossen. Mit dem verlassen des Parkgelände endet der Vertrag.

2.    Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch:
a)    sonstige Buchung via Internet (e-mail oder Homepage) mit Rückbestätigung

3.    Wiederrufsrecht

Der Vertrag kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang dieser AGB auch ohne Begründung in Textform widerrufen werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Wiederruf ist zu richten an:
Parkservice Fa.Ropero Monge Eichenstrasse 72 D-85445 Schwaig / Oberding buchung@parkservice-bayern.de

4.    Vertragsinhalt

Vereinbart wird ausschließlich die Vermietung eines unbestimmten Stellplatzes oder Carport für den bestellten und bestätigten Zeitraum sowie die Beförderung der Fahrzeuginsassen und des mitgeführten Gepäcks zum FJS-Flughafen München und zurück. Aus organisatorischen Gründen behält sich Fa.Ropero Monge die Möglichkeit von Sammeltransporten vor, hierbei kann es zu einer Wartezeit von 15 bis 30 Minuten kommen. Zugelassen sind nur Personenwagen mit einer Gesamthöhe bis maximal 2,10 m und Länge bis 5,00 m. Befördert werden höchstens die Personen pro Fahrzeug die auf der Buchungsmaske als Personen mit angegeben sind, Verlängerungstage sind unabhängig vom Grund mit 5 € pro Parktag zusätzlich zu verrechnen (Bei Parkplätzen mit Valetservice 7 Euro). Jede weitere Person ist aufpreispflichtig 20EUR / pro Fahrt. Weiteres Gepäck (z.B. Surfbrett, Tauchausrüstung, Skier, Golfgepäck,Fahrräder usw.) sowie Übergewichte sind Aufpreispflichtig mit 15 Euro und auch nur mit vorheriger Absprache per Email erlaubt.  Sitzerhöhungen können gestellt werden. Alkoholisierte oder unter Rauschmittel stehende Personen werden aus Sicherheitsgründen unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nicht befördert.

5.    Rücktritt vom Vertrag

Eine Stornierung des Vertrages soll möglichst per E-Mail erfolgen. Bis 72Std. vor der vereinbarten Parkzeit wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,- € erhoben. Bis 48 Stunden vor der vereinbarten Parkzeit wird die Hälfte des vereinbarten Entgelts fällig (Ausgenommen bei folgenden Paketen: Fairparking, Aussenparkplatz, Standard Carport,). Im Übrigen verbleibt es bei dem vereinbarten Mietzins. Dem Kunden ist es jedoch unbenommen, Fa.Ropero Monge einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund (höhere Gewalt, Krankheit, Todesfall usw.) zu kündigen, bleibt unberührt. Der wichtige Grund ist dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
Für das Paket Park and fly ist keine Stornierung möglich.

6.Haftung und Schadensersatz

  1. Fa.Ropero Monge haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Fa.Ropero Monge sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Fa.Ropero Monge beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Fa.Ropero Monge bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Fa. Ropero Monge haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Fa.Ropero Monge schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Fa.Ropero Monge auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
  4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von Fa.Ropero Monge ausgeschlossen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Fa.Ropero Monge nicht für Glasschäden am Fahrzeug des Kunden haftet. Kleinere Schäden am Fahrzeug werden vor Abgabe des Fahrzeugs nicht dokumentiert, so dass hier ebenfalls eine Haftung der Fa.Ropero Monge ausgeschlossen ist. Insoweit obliegt es dem Kunden vor
  5. Abgabe des Fahrzeuges an die Fa.Ropero Monge kleinere Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren (per Foto o.ä.).
  6. Durch die Übernahme bei Regen oder Dunkelheit, sowie bei einem verschmutzten Fahrzeug, ist eine detaillierte Protokollierung nicht möglich. Kleinste Kratzer können hierdurch nicht als Schaden anerkannt werden.
  7. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Fa.Ropero Monge verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
  8. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an Fa.Ropero Monge ab, soweit Fa.Ropero Monge ein Schaden entstanden ist.

Fa.Ropero Monge haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.

In keinem Fall haftet Fa.Ropero Monge für Schäden am Fahrzeug die durch Unwetter, wie Hagelschäden, Tornados, Erdbeben, Flutkatastrophen und jeder weitere Umweltkatastrophe, entstanden sind.

In keinem Fall haftet Fa.Ropero Monge für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.

Für Schäden die während der Autofahrt passieren, die der Umwelt zu Schulden kommen, haftet nicht Fa.Ropero Monge, wie z.B. Reifenschaden die durch Nägel oder Steinschlag entstehen auch haftet Fa.Ropero Monge nicht

Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Fa.Ropero Monge bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

Fa.Ropero Monge haftet nicht für Gegenstände im Fahrzeug, auch nicht im Valet-Service.

Bei Schäden die in der Serviceleistung Hol- und Bring Service (Valetparking) am Flughafen München getätigt werden, sind bei jeglichen Schadenfällen ausschließlich über die Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung des Fahrzeugbesitzer zu agieren.

 

  1. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden am eigenen Fahrzeug oder an einen Fremdfahrzeug, die infolge der Fahrzeugüberführung zum Parkplatz oder zum Flughafen München die durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte von Fa.Ropero Monge verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

XII. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Fa.Ropero Monge in Erding, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

 

8.    Pflichten des Mieters
Die Abflugs- und Ankunftszeit ist vom Mieter rechtzeitig, spätestens 24 Stunden vorher, bei Änderungen unverzüglich bekannt zu geben. Bei fehlerhafter Übermittlung besteht keine Haftung von Fa. Ropero Monge. Der Mieter sollte sich spätestens 3 Stunden vor der bekannten Abflugzeit auf dem Betriebsgelände von Fa. Ropero Monge einfinden, um Verzögerungen auszuschließen.
Auf dem Betriebsgelände von Fa.Ropero Monge gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Der Mieter sichert zu, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und haftpflichtversichert ist. Können entsprechende Papiere nicht vorgewiesen werden, ist Fa. Ropero Monge berechtigt, die Zufahrt auf das Betriebsgelände zu verweigern oder den Mieter von der Benutzung auszuschließen. Dem Mieter ist untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen durchzuführen, Öl oder andere Betriebsstoffe abzulassen oder Müll zu entsorgen. Soweit der Mieter Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt, ist Fa. Ropero Monge zur Ersatzvornahme berechtigt und dem Mieter entsprechende Beseitigungskosten aufzuerlegen.

09.    Vermieterpfandrecht
Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Parkzeit entfernt, verlängert sich der Mietvertrag nicht. § 545 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Fa. Ropero Monge ist jedoch berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, die den üblichen Entgelten für eine vereinbarte Nutzung entspricht. Fa. Ropero Monge ist berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Nutzers zu entfernen oder entfernen zu lassen. Wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag und seiner Beendigung steht Fa. Ropero Monge sowohl ein Vermieterpfandrecht als auch ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug und eventuell eingebrachten Gegenständen zu.

10.    Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die ihrem Sinngehalt am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nebenabreden, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderlaufen, bedürfen der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Schwaig/Oberding. Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird der Firmensitz von Fa. Ropero Monge als Gerichtsstand vereinbart. Diese Vereinbarung gilt auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

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3 Kommentare zu “Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Konjaev

    Akzeptiert

    5 Jahrenvor Antworten

  2. Helmut Weissenfeld

    angenommen

    7 Jahrenvor Antworten

    1

  3. Helmut Weissenfeld

    Akzeptiert

    7 Jahrenvor Antworten

    1

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